Hygieneplan
Hier der Entwurf für das aktuelle Hygienekonzept.
Kirchengemeinde: St. Jürgen Ölper
Hygienemaßnahmen kirchliche Veranstaltung / Gottesdienst: In der Kirche/unter freiem Himmel: St. Jürgen Ölper, Dorfstr. 24; 38114 Braunschweig
Verantwortliche Person vor Ort
Pfarrer Dennis Sindermann (0531-52711)
Rahmenbedingungen und Maßnahmen
• Maximale gleichzeitige Besucher- / bzw. Nutzerzahl (Die Höchstzahl der Teilnehmenden richtet sich nach den Abstandsregel, s. a. Handlungsempfehlungen der Landeskirche):
o Kirche: 25
o Sanitäranlagen: 1
• Bei Veranstaltungsorten außerhalb von kirchlichen Grundstücken wird die kommunal zuständige Behörde frühzeitig eingebunden (Hygienekonzept).
• Entsprechende Hinweis (Plakate) zu den getroffenen Regelungen werden gut sichtbar ausgehängt (ggf. Aufsteller nutzen) und die Nutzer werden unterwiesen.
• Jede*r Besucher*in ist verpflichtet für die gesamte Zeit der Teilnahme an der Veranstaltung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
• Während der Veranstaltung/des Gottesdienstes muss der Abstand von mind. 1,5 Meter (außer Angehörige einer Familie) eingehalten werden.
• Der Zugang zur Veranstaltung wird kontrolliert.
o Kein Besuch der Veranstaltung von Personen mit Krankheitssymptomen
o Alle Besucher müssen sich am Eingang die Hände desinfizieren
o Einhaltung des Mindestabstands.
o Die Einhaltung der festgelegten max. TN-Zahl wird kontrolliert
o Alle Besucher/innen und Teilnehmer/innen werden namentlich mit Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) zur Nachverfolgung von eventuellen Infektionsketten dokumentiert.
• Der Zu- und Ausgang wird mit Einbahn-Regelungen gesteuert (wo möglich)
alternativ: zeitversetzter Zu- und Ausgang
• bei Open Air: Die Veranstaltungsfläche ist/wird durch Umzäunung, und/oder vorhandene Grenzen abgegrenzt, Ordner für die Durchsetzung der Regelungen werden eingesetzt.
• Bei liturgischen Handlungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, tragen die liturgisch Handelnden eine Mund-Nase-Bedeckung.
• Es wird ein den Gegebenheiten angepasster Reinigungsplan erstellt und die Umsetzung kontrolliert.
• Genutzte Veranstaltungsräume werden gemäß den landeskirchlichen Empfehlungen regelmäßig gelüftet, mindestens jedoch zwischen zwei bzw. nach der Veranstaltung.
Lüftung von Gruppen / Besprechungsräume (Nutzung ab 2 Personen) vor- und nach Nutzung für min. 5-10 Minuten und während der Nutzung, mindestens alle 20 Minuten für 3-10 Minuten (in Abhängigkeit von der Außentemperatur) gelüftet (Fenster voll auf)
• Veranstaltungen in Räumen, die zwischendurch nicht gelüftet werden können, werden vom zeitlichem Umfang und der Personenzahl so begrenzt, dass die Aerosolbelastung während der Veranstaltung nicht zu stark ansteigt.
• Musikalische Angebote werden unter Beachtung der landeskirchlichen Empfehlungen vom 03.11.2020 durchgeführt.
• Auf den Gemeindegesang wird in geschlossenen Räumen verzichtet. (Bei Gottes-diensten unter freiem Himmel möglich, wenn sichergestellt werden kann, dass die Mindestabstände eingehalten werden und Mund-Nasen-Bedeckungen getragen wird.)
• Auf Abendmahl wird verzichtet oder Abendmahl nur unter besonderen Hygiene-regelungen (z.B. nur Hostie oder vorbereitete „Gedecke“ aus Einzelkelch und Hostie)
• Auf gesellige und gastronomische Angebote vor und nach dem Gottesdienst wird verzichtet.